Förderrechner · BEG Einzelmaßnahmen · Regeln ab 21.07.2026

Wie viel Zuschuss bekommt Ihre Sanierung?

Wählen Sie Gebäude und Maßnahmen, tragen Sie die voraussichtlichen Kosten ein und sehen Sie sofort, welcher Zuschuss von BAFA und KfW nach der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude realistisch ist. Der Rechner ist mit einem Beispiel vorbelegt.

15 – 20 %
Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung
30 – 80 %
Zuschuss für den Heizungstausch, je nach Einkommen und alter Heizung
50 %
Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung
Schritt 1

Gebäude und Antragsteller

Gebäudeart
Bestimmt die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten.
Nutzung
Durchschnitt der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung, nur für den Einkommens-Bonus der Heizungsförderung.
Entscheidet über den Klimageschwindigkeits-Bonus beim Heizungstausch.
Klimageschwindigkeits-Bonus und Höchstbetrag der Heizungsförderung sinken halbjährlich.
Schritt 2

Maßnahmen und Kosten

Beispielwerte vorbelegt

Kosten brutto inklusive Montage und Umfeldmaßnahmen. Richtwerte lassen sich direkt überschreiben.

GebäudehülleBAFA · 15 %

€
€

Anlagentechnik außer HeizungBAFA · 15 %

HeizungsoptimierungBAFA · 15 % bzw. 50 %

HeizungstauschKfW · 30 % + Boni

€

PlanungBAFA · 50 %

€
Kostenlos & unverbindlich

Förderanfrage mit Ihrem Ergebnis

Ihre Berechnung geht mit der Anfrage an uns. Wir prüfen Förderweg, Höchstgrenzen und Fristen für Ihr Vorhaben und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Mitgeschickt wird: Wohngebäude mit 1 Wohneinheit, 4 Maßnahme(n), geschätzter Zuschuss 30.750 €.

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Gut zu wissen

Die wichtigsten Spielregeln der BEG-Einzelmaßnahmen

Wann muss der Förderantrag gestellt sein?

Vor dem Beginn der Arbeiten. Vorher wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage geschlossen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab beauftragt werden und gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Wer fördert was?

Die KfW ist für den Heizungstausch zuständig (Zuschuss 458 für Privatpersonen, 459 für Unternehmen in Wohngebäuden, 522 für Nichtwohngebäude, 422 für Kommunen). Das BAFA fördert Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Welche Höchstgrenzen gelten je Kalenderjahr?

Die förderfähigen Kosten sind je Gebäude und Kalenderjahr begrenzt:

  • Effizienzmaßnahmen Wohngebäude: 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Mit iSFP das Doppelte (60.000 / 30.000 / 15.000 €).
  • Effizienzmaßnahmen Nichtwohngebäude: 500 € je m² Nettogrundfläche.
  • Heizungstausch Wohngebäude: 28.000 € für die 1. Wohneinheit (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €), 15.000 € für die 2. bis 6., 8.000 € ab der 7.
  • Heizungstausch Nichtwohngebäude: 28.000 € pauschal bis 150 m², darüber 197 / 118 / 79 € je m² gestaffelt.
Welche Boni gibt es beim Heizungstausch?

Zur Grundförderung von 30 % kommen für selbstnutzende Eigentümer zwei Boni:

  • Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % beim Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab August 2028 entfällt er.
  • Einkommens-Bonus 40 / 30 / 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €. Mit Kind unter 18 verschieben sich die Grenzen um 10.000 € nach oben.
  • Höchstens 70 % Fördersatz, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 %.
  • Effizienz-Bonus und Emissionsminderungs-Zuschlag sind seit dem 21.07.2026 entfallen.
Wie wirken iSFP-Bonus und Worst-Performing-Building-Bonus?

Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur für den Teil der förderfähigen Kosten, der die Höchstgrenze ohne iSFP (mindestens 30.000 €) übersteigt, und muss innerhalb eines Antrags erreicht werden. Der neue WPB-Bonus von 5 % kommt ab dem 1. Quartal 2027 für Dämmmaßnahmen an Gebäuden in sehr schlechtem energetischen Zustand, in höchstens drei Anträgen je Gebäude.

Gibt es neben dem Zuschuss weitere Hilfen?

Zusätzlich zum Zuschuss gibt es einen Ergänzungskredit der KfW bis 120.000 € je Wohneinheit. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln erhalten selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Alternativ zur BEG-Förderung können Selbstnutzer den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen (20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt), nicht beides für dieselbe Maßnahme.

Was lässt sich kombinieren?

Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen lassen sich frei kombinieren, jeweils mit eigenem Antrag. Nicht kombinierbar ist die Einzelmaßnahmen-Förderung mit einer Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Förderung (BEG WG/NWG) am selben Gebäude innerhalb von drei Jahren. Wärmepumpen müssen im BAFA-Wärmeerzeugerportal gelistet sein.

Regelstand: BEG-EM-Richtlinie vom 20.07.2026, FAQ des BMWE vom 21.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Förderrichtlinie, die technischen Mindestanforderungen und die Förderzusage.